Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der plan-b-Arbeitsschutz (im Folgenden plan-b-Schulungszentrum) und dem Teilnehmer (im folgenden Teilnehmer) abgeschlossenen Verträge über die Teilnahme an online bzw. offline Webinaren/Seminaren. Sie gelten für alle Leistungen (Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation) in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Teilnehmer und plan-b-Schulungszentrum gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Teilnehmer gehen diesen AGB vor. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, die schriftliche Bestätigung von plan-b-Schulungszentrum maßgebend.


2. Anmeldung, Vertragsschluss, Rücktritt

2.1 Die Angebote von plan-b-Schulungszentrum sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich in Textform vereinbart. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben.

2.2 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.

2.3 Für alle Webinare bzw. Seminare ist eine vorherige Anmeldung erforderlich, die über das Anmeldeformular unter www.plan-b-schulungszentrum.de erfolgt. Anlässlich des Anmeldevorgangs hat der Teilnehmer die erforderlichen (Kontakt-)Daten eingegeben werden und die Anmeldung zum Webinar/Seminar durch Anklicken des Buttons „jetzt anmelden" abgeschlossen werden. Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags über die Teilnahme am gewünschten Webinar/-Seminar gegenüber plan-b-Schulungszentrum ab. Der Eingang der Anmeldung wird dem Teilnehmer durch eine automatisierte E-Mail bestätigt. Plan-b-Schulungszentrum schließt den Vertrag mittels einer Auftragsbestätigung in Textform.

2.4 plan-b-Schulungszentrum ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung auch Unterauftragnehmer einzusetzen.

2.5 Will ein Teilnehmer eine Anmeldung stornieren, gilt folgendes: Bei einer Rücktrittserklärung, die spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn eingeht, entfällt der Preis, bis zum 3. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn reduziert sich der Preis auf 50 %, bei noch späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung erhebt plan-b-schulungszentrum den vollen Preis. Wird in dem Zeitraum vom 7. Tag bis zum Beginn einer Veranstaltung, die eine Veranstaltungsdauer länger als 3 Monaten hat, der Rücktritt erklärt, erhebt plan-b-schulungszentrum den Preis in Höhe von 25% des Gesamtpreises. Der Rücktritt kann per Post erklärt werden, dann ist für die Fristwahrung das Datum des Poststempels maßgebend. Der Rücktritt kann auch über das Anmeldeformular unter www.plan-b-schulungszentrum.de durch Anklicken des Buttons „Annullierung beantragen“ erklärt werden. Ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.

2.6 Von plan-b-schulungszentrum bestätigte Anmeldungen gelten jeweils nur für den Teilnehmer und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Anmeldung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden. Eine Teilbuchung mit Preisminderung ist, wenn Anmeldeformular unter www.plan-b-schulungszentrum.de nicht ausdrücklich ausgewiesen, nicht möglich.

 

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Maßgeblich ist der zum Buchungszeitpunkt angegebene Preis. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Netto-Angaben. Zuzüglich zum netto-Preis fällt Mehrwertsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe an. Preise (samt Mehrwertsteuer) sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer zur Zahlung fällig. Die Plan-b-Schulungszentrum behält sich vor, als Teilnahmevoraussetzung Barzahlung sowie Vorauskasse vorzuschreiben.

3.2 Bei (offline) Präsenzveranstaltungen beinhaltet der Rechnungsbetrag die Kosten für die Teilnahme samt Seminarunterlagen und ggf. Verpflegung.


4. Durchführung von Veranstaltungen

4.1 Webinaren/Seminare werden entsprechend dem unter www.plan-b-schulungszentrum.de veröffentlichten Programm durchgeführt. plan-b-Schulungszentrum behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

4.2 Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.

4.3 plan-b-Schulungszentrum behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigen, seitens plan-b-Schulungszentrum nicht zu vertretenden Gründen abzusagen, diese sind insbesondere, aber nicht ausschließlich: plötzliche Erkrankung des Dozenten, Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl, Änderung von pandemiebedingten Vorgaben. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Bei einer solchen Absage wird plan-b-Schulungszentrum versuchen, dem Teilnehmer einen Ersatztermin anzubieten. Dem Teilnehmer steht es frei den Ersatztermin zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus gehenden Ansprüche entstehen dem Teilnehmer nicht.


5. Haftung

5.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet plan-b-Schulungszentrum bei Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

5.2 Auf Schadensersatz haftet plan-b-Schulungszentrum, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet plan-b-Schulungszentrum, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften, nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in letzterem Fall ist die Haftung von plan-b-Schulungszentrum jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

5.3 Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziff. 5.2 gilt auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden plan-b-Schulungszentrum nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gilt nicht, soweit plan-b-Schulungszentrum einen Mangel arglistig verschwiegen hat sowie bei Ansprüchen aus einer Beschaffenheitsgarantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.4 Der Teilnehmer hat etwaige Schäden, für die plan-b-Schulungszentrum haften soll, unverzüglich plan-b-Schulungszentrum in Textform anzuzeigen.


6. Höhere Gewalt

Für den Fall, dass eine der Parteien aufgrund eines ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisses, auf das diese Partei keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (“höhere Gewalt“) ihre Leistungspflichten gegenüber der anderen Partei ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, sind die betroffenen Leistungspflichten der sich auf die höhere Gewalt berufenden Partei so lange ausgesetzt, wie das Ereignis und dessen Folgen andauern; ebenso entfallen für diesen Zeitraum etwaige Gegenleistungspflichten der anderen Partei. Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche der anderen Partei bestehen insoweit nicht. Die sich auf höhere Gewalt berufende Partei ist jedoch verpflichtet, die andere Partei unverzüglich in Textform über das Ereignis, die ausgesetzten Leistungspflichten sowie die voraussichtliche Dauer der Aussetzung der Leistungspflichten zu informieren. Entsprechendes gilt, wenn die sich auf höhere Gewalt berufende Partei während der Aussetzung der Leistungspflichten unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt erkennen muss, dass sich die mitgeteilte voraussichtliche Dauer der Aussetzung wesentlich verändert. Dauert das Ereignis länger als sechs Monate ab erstmaliger Information gegenüber der anderen Partei an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. Die Aussetzung einer Zahlungspflicht kann – außer in gesetzlich angeordneten Fällen oder wenn es sich um eine Gegenleistungspflicht im Sinne von Satz 1 handelt - nicht auf höhere Gewalt gestützt werden. § 287 Satz 2 BGB (Haftung für Zufall während des Schuldnerverzugs) bleibt unberührt.


7. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz

7.1 Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen und andere zum Veranstaltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Urheber gestattet.

7.2 plan-b-Schulungszentrum wird Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die plan-b-Schulungszentrum bei der Durchführung der Leistungen zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung der Leistungen nicht unbefugt offenbaren und verwerten.

7.3 plan-b-Schulungszentrum verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und auch im Übrigen nur zu erlaubten Zwecken.